1. Vertragsabschluss
Die folgenden AGB gelten für Werkverträge, die die Firma Schenkel Umzüge mit ihren Kunden abschliesst. Die Kunden anerkennen mit dem Vertragsabschluss diese AGB. Regelungen
und Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, werden zwischen dem
Anbieter und den betreffenden Kunden schriftlich vereinbart.
Eine Offerte der Firma Schenkel Umzüge, gilt wenn nichts
anderes vereinbart wurde, bis 7 Tage nach der Absendung der
schriftlichen Offerte. Diese wird normalerweise per E-mail übermittelt.
Nach Ablauf dieser Frist sind Preisänderungen möglich.
2. Pflichten für den Auftraggeber (Kunden)
Der Kunde garantiert die Organisation des richtigen Packmaterials (Schachteln) etc. und verpackt das Umzugsgut. Auf Wunsch stellt Ihnen Schenkel Umzüge entsprechende Schachteln leihweise zur Verfügung. Sofern die Schachteln geliefert und abgeholt werden, erhebt Schenkel Umzüge eine Gebühr von CHF 3.- /Schachtel. Der Inhalt von Schränken und Schubladen muss entnommen werden und ebenfalls verpackt werden. Der Kunde muss zerbrechliches Umzugsgut kennzeichnen. Der Kunde sorgt für eine entsprechende Zufahrt/Parkplatz für den Möbelwagen beim Aus- und Einzugsort.
3. Zeitberechnung
Die Arbeitszeit beginnt beim Auszugsort und endet nach der Beendigung gemäss Ihren Anweisungen beim Einzugsort. Die Mittagspause zählt nicht zur Arbeitszeit. Das Zügelpersonal hat jedoch ein Anrecht auf 2 bezahlte Pausen von je 15 Minuten/Tag. Jeder Auftrag hat ein Mindestauftragswert von 3 Arbeitsstunden.
4. Rechnung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnung inkl. der gesetzlichen Mwst. ist zahlbar nach Beendigung des Auftrages und wird «BAR» an unseren Teamleiter übergeben.
5. Besondere Zuschläge
Für Möbelstücke von 100 – 150 kg, ist ein einmaliger Schwerlastzuschlag von CHF 150.00 pro Möbelstück zu bezahlen. Für Klaviere, Flügel oder Tresore gelten spezielle Konditionen und können auf Anfrage gerne offeriert werden.
6. Vertragsannullierung
Eine Vertragsannullierung 14 Tage vor dem vereinbarten Aufsführungsdatum, wird eine Annullationsgebühr von CHF 500.00 erhoben.
7. Versicherung
Schenkel Umzüge verfügt über eine Frachtführer-Haftpflichtsversicherung bis zu CHF 50‘000, sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung bis zu CHF 5‘000‘000. Ihr Möbelgut ist entsprechend Offertenstellung versichert. Sofern Möbel einen höheren Wert aufweisen, muss dies vom Kunden deklariert werden.
8. Gewährleistung und Hauftungsausschluss
Schenkel Umzüge verpflichtet sich, das Umzugs-/Transportgut in einwandfreiem Zustand zu liefern. Von der Haftung ausgeschlossen sind Beschädigungen an Pflanzen, Funktionsstörungen an elektronischen Geräten die äusserlich keine Beschädigung aufweisen, sowie Verlust von Bargeld, Wertpapieren, Münzen, Schmuck oder änlichen Wertsachen.
9. Schadensmeldung
Schäden die äusserlich erkennbar sind, müssen sofort spätestens 3 Tage nach dem Umzug ab (Umzugstag) gemeldet werden und auf einem entsprechenden Schadenrapport vermerkt werden. Die Beanstandungen sind schriftlich zu erfolgen und müssen folgendes beinhalten: Schadensmeldung mit Foto, Kaufrechnung, Wertnachweis und einer Offerte für die Reparaturkosten.
10. Recht und Gerichtsstand
Für diesen Verträg gilt schweizer Recht. Für Privatkonsumenten des Fürstentums Liechtenstein gilt das liechtensteinische Recht (IPRG Art. 120).
Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Firma Schenkel Umzüge.
Die Parteien sind bestrebt, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchfühung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.